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Kommentiertes Positionsnummernverzeichnis Sonstige Leistungserbringer

Seit dem 1.1.2004 beteiligen sich ambulante Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen an dem Verfahren der maschinenlesbaren Abrechnung. Als Anreiz dienen die damit verbundenen Ertragssteigerungen. Der Artikel beleuchtet das Verfahren aus Sicht der Leistungserbringer und stellt ein Werkzeug zur Verfügung, dass diese im Rahmen von Vertragsverhandlungen unterstützt.

Im Rahmen der Einführung des Datenträgeraustausches (DTA) zur maschinenlesbaren Abrechnung sind die Leistungserbringer der ambulanten Pflege verpflichtet, Ihre erbrachten Einzelleistungen sowie pauschalisierte Leistungspositionen (wie z.B. Wegepauschalen, Kombileistungen oder Kappungsgrenzen) anhand einer eindeutigen Positionsnummer in der Abrechnung kenntlich machen.

Damit wird es für die Kostenträger zukünftig möglich sein, detaillierte statistische Auswertungen zur Leistungserbringung zu erstellen. Da in einigen Bundesländern auch die Startzeit (z.B. Bayern) sowie die Dauer der Leistung in der Rechnungsdatei übergeben werden muss, können aus diesen Daten auch durchschnittliche Zeiten zur Erbringung einer Einzelleistung errechnet werden. Zwar wird bei diesem Verfahren nicht der Zeitaufwand der einzelnen Leistung erhoben - dies wäre in der Praxis auch nicht umsetzbar - nichtsdestotrotz erhalten beide Parteien (Kostenträger und Leistungserbringer) Datenmaterial an die Hand, die in zukünftigen Vertragsverhandlungen sicher berücksichtigt werden.

Wer sich am Datenträgeraustauschverfahren als Leistungserbringer nicht beteiligen möchte, muss mit einer Kürzung der Bezüge von bis zu fünf Prozent des Umsatzvolumens (SGB V) rechnen. Zudem ist damit zu rechnen, das diese Leistungserbringer mit dem verzögerten Ausgleich ihrer Forderungen rechnen müssen. Deshalb wird sich die Mehrzahl der Einrichtungen zur Teilnahme am Verfahren entscheiden.

Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist jedoch, dass die Rechnungsdatei im EDIFACT-Format zur Verfügung gestellt wird. Dieses Dateiformat wurde durch die Spitzenverbände der Krankenkassen vorgegeben und ermöglicht eine bundeseinheitliche Auswertung der Rechnungsinformationen. Leistungserbringer, die bisher Ihre Rechnungen mit Hilfe einer Tabellenkalkulations-Software erstellt haben, dürften hier an eine praktische Grenze stoßen. Einerseits ist das Dateiformat für den Normal-Benutzer nur schwer zu erstellen. Andererseits muss der „Hersteller“ der Datei ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen, indem er als autorisierter Partner durch die Spitzenverbände der Krankenkassen zugelassen wird. Informationen zu den Herstellern finden sich in der Datenbank auf der Internet-Präsenz von Datenaustausch.de:

https://www.gkv-datenaustausch.de/

Aus diesem Grund dürften sich Einrichtungen, die bisher noch keine Branchen-Software für die Pflege einsetzen, in naher Zukunft dazu entscheiden, einen der Anbieter aufzusuchen und die Leistungserfassung mit Hilfe einer EDV-Lösung zu vereinfachen.

Jeder Software-Hersteller sollte in seiner Software die Positionsnummern zur Verfügung stellen, damit diese den hinterlegten Leistungen zugeordnet werden können. Daneben erfordert die maschinenlesbare Abrechnung weitere Informationen, die zur Fakturierung mit anzugeben sind. Dazu gehören:

  • Schlüsselnummer der Einzelleistung
  • Nummer der Versorgungsart
  • Nummer der gesetzlichen Grundlage
  • Vertragsarztnummer des Arztes, der die Verordnung ausgestellt hat
  • IK-Nummer der Krankenkasse des Patienten
  • IK-Nummer der Zentralen Abrechnungsstelle der Krankenkasse
  • IK-Nummer der Datenannahmestelle
  • IK-Nummer der Weiterleitungsstelle (z.B. Landwirtschaftliche Krankenkasse)
  • Art der Kasse
  • Tarifkennzeichen
  • Sondertarifkennzeichen
  • Versicherungsstatus des Patienten (1 oder 1000 = Patient ist Mitglied; 3 oder 3000 = Patient ist Familienversichert; 5 oder 5000 = Patient ist als Rentner versichert)
  • Statusergänzung des Patienten (1 = Patient ist in den alten Bundesländern verichert; 9 = Patient ist in den neuen Bundesländern versichert)
  • Verordnungsdatum
  • Genehmigungsdatum
  • Beleg-Nummer
  • Genehmigungskennzeichen
  • Startzeit des Einsatzes
  • Dauer / Endzeit des Einsatzes
  • Erbringung der Leistung pro Einsatz
  • Dateistatus: Erprobung oder Echtdaten
  • Dateistatus: Übergabe der Echtzeiten oder Pseudozeiten

Einrichtungen, die sich auf der Suche nach einem neuen Partner befinden, sollten daher prüfen, ob die oben genannten Informationen in der Software verwaltet werden können.

Auch für die Kostenträger stellt die Einführung der maschinenlesbaren Abrechnung eine Herausforderung dar, in der auch bei Prüfung durch mehrere Instanzen Fehler nicht ausgeschlossen werden können. So werden aktuell die Leistungen „Verbände, Pflege und Behandlung von“, „Wunden, Behandlung und Pflege von“ sowie die Leistungen „Wundverbände, Behandlung und Pflege von“ in einem Bundesland als Positionsnummernkatalog an die Leistungserbringer ausgeliefert. Zwar sind alle drei Leistungen im bundeseinheitlichen Positionsnummernkatalog tatsächlich vorhanden, nebeneinander kann man jedoch deren Plausibilität für einen Leistungserbringer in Frage stellen - denn „Welche Leistung soll nun abgerechnet werden?“.

Unabhängig von der Unterstützung der Leistungserbringer durch eine funktionierende Software-Lösung, ist die Berufsgruppe der Pflege aufgefordert, die Plausibilität der ausgelieferten Kataloge auf Landesebene zu prüfen. Dafür muss sich die Pflege nicht nur mit den Leistungen auseinandersetzen, die ihnen durch die Kostenträger zugesandt werden. Vielmehr gilt es, diese Vorgaben mit dem bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnis abzugleichen und mit den eigenen vertraglich vereinbarten Leistungen zu vergleichen. Man könnte es auch so formulieren: Wer etwas neu Vorgegebenes akzeptiert, weil er glaubt, es handele sich um das Gleiche wie vorher - nur in einer anderen Sprache ausgedrückt - muss sich nicht wundern, wenn das Vorgegebene in Zukunft zum Vertrag wird.

Da der offizielle Positionsnummernkatalog inhaltlich keine klare Strukturierung bietet und gleichartige Leistungen an unterschiedlichen Positionen auftauchen, möchten wir den ambulanten Leistungserbringern der Pflege ein kommentiertes Positionsnummernverzeichnis für sonstige Leistungserbringer kostenfrei anbieten. Die Daten werden in Form einer Microsoft Excel-Datei bereit gestellt, und können so weiterverarbeitet werden. Die Originaldatei von Datenaustausch.de ermöglicht diese Weiterverarbeitung nicht, da diese Datei im PDF-Format mit individuellen Schriftarten erstellt worden ist und deshalb eine Kopie in ein fremdes Dateiformat fehlerhafte Daten liefert. Zusätzlich wurde in der nachfolgenden Datei jede Einzelleistung einer Kategorie zugeordnet, um eine thematische Filterung zu ermöglichen.

Literaturangaben

Download Artikel (0,1 MB)

Download "Kommentiertes Positionsnummernverzeichnis Sonstige Leistungserbringer" (0,1 MB), aktualisiert am 18.6.2005

Hersteller: https://www.gkv-datenaustausch.de/

Meine Tätigkeit

Autor.

Bibliografische Angaben

Heil, Andreas (Ausgabe 18/06/2005):
Titel: Kommentiertes Positionsnummernverzeichnis Sonstige Leistungserbringer.
Internet-Seite: PflebIT.
Berlin: PflebIT.

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